Garantiebedingungen der XeramiQ® Glanzgarantie
1. Garantiegeber
Garantiegeber dieser Glanzgarantie ist ausschließlich der auf dem Garantiezertifikat benannte autorisierte XeramiQ-Vertragspartner (Autohaus oder zertifizierter Fahrzeugaufbereiter).
Name, Anschrift und Kontaktdaten des Garantiegebers ergeben sich aus dem jeweiligen Garantiezertifikat.
Die XeramiQ ist Inverkehrbringer des verwendeten Beschichtungssystems sowie Betreiber des XeramiQ-Garantieprogramms. Sie ist nicht Vertragspartner des Endkunden im Rahmen dieser Garantie.
Kontaktdaten der XeramiQ:
Schloßstraße 9
D-79189 Bad Krozingen
Telefon: +49 (0) 7633 830 80 81
E-Mail: info@xeramiq.com
USt-IdNr.: DE 355 924 254
2. Garantieumfang
Der Garantiegeber gewährt für die mit XeramiQ behandelte Originallackoberfläche eine Glanzgarantie entsprechend der durchgeführten Anwendung:
• Professional-Aufbereitung: 12 Monate
• Autohaus-Anwendung: 24 Monate
Die Garantie umfasst ausschließlich den Erhalt des Oberflächenglanzes der versiegelten Originallackoberfläche.
Ein Garantiefall liegt vor, wenn innerhalb der Garantiezeit trotz ordnungsgemäßer Anwendung und Pflege ein deutlich sichtbarer Verlust des Oberflächenglanzes oder ein flächiges Ausbleichen der versiegelten Originallackoberfläche eintritt.
Nicht Gegenstand dieser Garantie sind insbesondere Eigenschaften oder Funktionen der Versiegelung wie Wasserabperleffekt (Hydrophobie), Selbstreinigungseffekt, Schmutzabweisung, Kratzfestigkeit, chemische Beständigkeit oder Schutz vor mechanischen Einwirkungen.
Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum bzw. der Fahrzeugübergabe an den Endkunden.
3. Voraussetzungen für den Garantieanspruch
Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn die Versiegelung durch einen autorisierten XeramiQ-Vertragspartner durchgeführt wurde, ausschließlich originale XeramiQ-Produkte verwendet wurden, sämtliche XeramiQ-Verarbeitungsvorgaben eingehalten wurden, das Fahrzeug sachgemäß gepflegt wird sowie Rechnung und Garantiezertifikat vorgelegt werden können.
4. Meldung eines Garantiefalls
Ein möglicher Garantiefall ist dem Garantiegeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Der Garantiegeber kann XeramiQ oder einen von XeramiQ benannten autorisierten Fachbetrieb oder Sachverständigen zur technischen Prüfung hinzuziehen.
5. Leistungen im Garantiefall
Liegt ein berechtigter Garantieanspruch vor, erfolgt nach Wahl des Garantiegebers eine kostenfreie Nachbehandlung oder Neuversiegelung der betroffenen Lackflächen durch einen autorisierten XeramiQ-Vertragspartner.
6. Umfang der Garantie
Diese Glanzgarantie gilt ausschließlich für den in Ziffer 2 beschriebenen Erhalt des Oberflächenglanzes der versiegelten Originallackoberfläche. Andere Eigenschaften oder Funktionen der Lackversiegelung sind nicht Gegenstand dieser Garantie. Ansprüche, die nicht ausdrücklich vom Garantieumfang dieser Glanzgarantie erfasst sind, bestehen nicht.
7. Geltungsbereich und Übertragbarkeit
Diese Garantie gilt für Fahrzeuge, die innerhalb Europas behandelt wurden. Sie ist während der Garantiezeit auf einen neuen Fahrzeugeigentümer übertragbar, sofern sämtliche Garantiebedingungen erfüllt und die Garantieunterlagen vollständig übergeben werden.
8. Gesetzliche Rechte
Diese Garantie gewährt zusätzliche Rechte. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, insbesondere die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer oder Auftragnehmer, werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Die Inanspruchnahme dieser Garantie ist für den Endkunden unentgeltlich.
9. Haftungsbeschränkung
Diese Garantie begründet ausschließlich die in diesen Garantiebedingungen beschriebenen Ansprüche. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
10. Schlussbestimmungen
Maßgeblich sind diese Garantiebedingungen sowie das zum Fahrzeug ausgestellte Garantiezertifikat. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
